Unterschriftsbeglaubigungen im Kanton Basel-Landschaft Personenidentifikation am Schalter der Postfiliale
Der Kanton Basel-Landschaft möchte seinen Einwohnerinnen und Einwohnern den Prozess für Änderungen von Einzelfirma-Einträgen im Handelsregister vereinfachen. Daraus ergab sich eine Zusammenarbeit mit der Post. Im November 2022 startete ein sechs Monate lang dauerndes Pilotprojekt. Wer eine Einzelfirma eröffnen oder einen bestehenden Einzelfirma-Eintrag im Handelsregister ändern will, kann die dazu nötige Unterschriftsbeglaubigung bei der Post vornehmen.
Für das Pilotprojekt erbringt die Post folgende Leistungen:
- Verfügbarkeit des Angebots in den drei Filialen Allschwil, Liestal und Laufen
- Prüfung der Echtheit eines Ausweises durch Mitarbeitende der Post
- Weiterleitung der Anträge und der Kopie des Ausweises an das zuständige Amt durch die Post
Ziele
Der Kanton Basel-Landschaft möchte diese Ziele erreichen:
- Entlastung des kantonalen Schalters im Handelsregisteramt Arlesheim
- Verkürzter Prozess für Änderungen von Einzelfirma-Einträgen im Handelsregister
- Vereinfachter Zugang und kürzere Wege zu Behördenleistungen für Einwohnerinnen und Einwohner
Die Zusammenarbeit mit der Post ist ideal für uns, um unseren Schalter in Arlesheim zu entlasten. Zudem werden die Wege für Kundinnen und Kunden deutlich kürzer, was den Prozess für sie vereinfacht.
Reto Tschudin, Leiter der zuständigen Registerbehörden beim Kanton Basel-Landschaft

Ausblick
Während der aktuellen Pilotphase besprechen die zuständige Behörde des Kantons Basel-Landschaft und die Post bereits, wie die Partnerschaft weiterentwickelt werden könnte. Der Fokus richtet sich dabei auf Fragen wie:
- Kann das Dienstleistungsangebot erweitert beziehungsweise ergänzt werden – zum Beispiel, indem Mitarbeitende der Post die Einwohnerinnen und Einwohner beim Ausfüllen des Antrags an das Handelsregister unterstützen?
- Kann der Prozess durch digitale Schritte optimiert werden – zum Beispiel, indem ein Antrag an das Handelsregisteramt digital übermittelt wird?
- Können die Leistungen – sofern rechtlich möglich – auf weitere Unternehmens-Rechtsformen ausgeweitet werden?
- Lässt sich das Kooperationsmodell mit dem Kanton Basel-Landschaft auch in weiteren Kantonen mit vergleichbarem Dienstleistungsangebot anwenden?